Hausordnung
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I. Allgemeine Ordnungsbestimmungen
- Das Treppenhaus und die Keller sind kein Spielplatz für Kinder.
- Die Hauseingangstüren sind verschlossen zu halten.
- Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, die Wohnungsschlüssel für den Bedarfsfall bei einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlassen und den Vermieter darüber zu informieren.
- Das Abstellen von Gegenständen auf den Treppen und Fluren bedarf der Genehmigung aller Mitbewohner des Hausaufganges.
- Es ist untersagt, aus Fenstern, von den Balkonen und auf Treppenfluren Teppiche und Bekleidungsstücke zu reinigen. Das Reinigen von Schuhen auf den Treppenfluren ist erlaubt, Schmutz ist durch den Verursacher zu beseitigen.
- Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren, sowie Geruch verursachenden Stoffen in Kellerräumen ist untersagt.
- Mopeds, Motorroller und Motorräder sind nicht in Nebenräumen, Kellern und Hausfluren abzustellen.
- Ungezieferbefall ist dem Vermieter sofort zu melden. Erforderlichenfalls sind geeignete Maßnahmen zur unverzüglichen Beseitigung durch den Mieter zu treffen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern. Bekämpfungsmaßnahmen seitens des Vermieters oder durch ihn beauftragte Dritte sind zu dulden.
- Wäsche trocknen auf dem Balkon ist nur unterhalb der Brüstung, von außen nicht sichtbar, gestattet.
- Sperrige Gegenstände muss der Mieter auf eigene Kosten abholen lassen bzw. die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen.
II. Reinigung
- Fenster und Türen sind bei Nacht, Nässe und Kälte zu schließen. Um Frostschäden zu vermeiden, treffen die Mieter bei Frostgefahr in ihren Wohnungen die notwendigen Vorkehrungen, damit Wasser- und Abwasserleitungen, Aborte und Badanlagen nicht einfrieren.
- Aborte und Ausgüsse sind sauber zu halten und vor Verstopfungen zu bewahren.
- Balkone sind vom Schnee zu räumen.
- Kellerräume sind sauber zu halten. Gemeinschaftsräume sind von den jeweiligen Benutzern in sauberem Zustand zu übergeben. Die Räume sind im erforderlichen Umfang zu lüften. Fenster sind bei Nacht, Nässe und Kälte zu verschließen.
- Flure und Treppen sind zu kehren und wöchentlich zu wischen. Kellergänge sind nach den internen Regelungen der Mietergemeinschaft wöchentlich zu reinigen.
- in einzelnen Objekten gelten abweichende Regelungen
III. Lärm und Geruch
- Jeder ruhestörende Lärm ist zu unterlassen.
- Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie andere Tonträger sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Auf Kranke und Arbeitende, die auf Tagesruhe angewiesen sind, ist Rücksicht zu nehmen.
- Hausmusik durch Benutzer von Musikinstrumenten sowie Heimwerkertätigkeiten dürfen keinesfalls zur Belästigung der Nachbarn führen.
- In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist jeder Lärm zu unterlassen.
- Die sogenannte "Mittagsruhe" in der Zeit von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr ist einzuhalten.
- Geruchsbelästigung durch Grillabende auf dem Balkon, Wohnungslüften zum Treppenflur und anderes mehr sind zu unterlassen.
- Haustierhaltung darf zu keiner Belästigung der Mieter führen, Hunde- und Katzenhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Jeder Besitzer von Haustieren ist für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen, die durch seine Tiere entstehen, verantwortlich.

