WEG Verwaltung
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dazu gehören:
- Einrichtung und Überwachung der Treuhänderkonten der Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft (WEG)
- Einrichtung von Termin-Festgeldkonten und sonstigen Kapitalanlagen in Abstimmung mit den Eigentümern bzw. dem Verwaltungsbeirat
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Abhalten von Eigentümer- und Beiratssitzungen
- Abschluss, Überwachung und Kündigung aller erforderlichen Versicherungs- und Dienstleistungsverträge im Namen der Eigentümer
- Führen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
- Berichtswesen
- Durchführung der vorhandenen Nutzungsordnung
- Ausübung des Mahn- und Klagewesens sowie Betreuung gerichtlicher Maßnahmen im Auftrag. der Eigentümergemeinschaft
- Regelmäßige Objektbegehungen und -begutachtungen
- Einholen von Kostenangeboten sowie Verhandlung und Auftragsvergabe in enger Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwaltungsbeirat
- Kontrolle und Überwachung der tätigen Handwerksfirmen inklusive Gewährleistungspflichten
- Ausarbeitung von Reparatur- und Instandhaltungsbudgets
- Prüfung aller eingehenden Rechnungen auf Ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Zahlungsanweisung
Dieser Aufwand wird mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

