Havarien bzw. Notdienst
- ausströmendes Gas
- Rohrbrüche (Gas, Wasser, Abwasser)
- Verstopfungen, die das gesamte Haus bzw. Wohnblock betreffen (Grundleitung / Fallstrang)
- Ausfall der Fernwärmeversorgung
- Undichtheiten an Fernwärmeleitungen im Grundstück oder in der gesamten Wohnung
- Totalausfall von Elektroenergie im Haus oder in der gesamten Wohnung
- Ausfall der gesamten Treppenhausbeleuchtung
- Brände an elektrischen Leitungen und Anlageteilen
- Sturmschäden und Einregnungen, die größeren Sachschaden zur Folge haben
- Notöffnungen der Schlösser von Hauseingangstüren
Während unserer Geschäftszeiten werden alle Havariemeldungen selbstverständlich von Ihrem Verwalter bearbeitet. Bei Notfällen oder Havarien nach 18:00 Uhr bzw. an den Wochenenden ganztags, erreichen Sie unseren Notdienst unter
0178 / 69 28 813 oder 0345 / 78 23 223 (wird weitergeleitet).
- Sofern Sie den Notdienst bei Ihrem ersten Anruf nicht erreichen können, bitte versuchen Sie es erneut.
- HINWEIS:
Da die Nr. des Anrufers weitergeleitet wird, ist diese nicht sichtbar, deshalb kann kein Rückruf vom Notdienst erfolgen.
Bei missbräuchlichem Einsatz des Havarie- und Notdienstes gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers (Mieter).
- Verstopfungen an Toiletten, Waschbecken, Spülen oder Dusche bzw. Badewannen trägt der Mieter nach Verursacherprinzip selbst
- Ausfall einzelner Steckdosen oder Schalter zählt nicht als Havarie
- Notöffnungen bzw. Erneuerung von Schlössern an Eingangstüren zur Wohnung gehen zu Lasten der Mieter

